Allgemeine Reisebedingungen In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechtes in den 651 a-1 BGB werden die nachfolgenden Reisebedingungen zwischen Ihnen als Reisenden und GO! Travel & More wie folgt vereinbart:
1. Anmeldung
1.1 Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages aufgrund der Ihnen in unserer Ausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preis verbindlich für vier Wochen an. Die Anmeldung soll schriftlich mit unserem Formular erfolgen, kann aber auch telefonisch vorgenommen werden. Der Reisevertrag mit Ihnen kommt mit unserer Reisebestätigung zustande.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Besteller auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten der Besteller wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrücklich gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an Sie, an das wir uns 10 Tage nach Abgang der Bestätigung gebunden halten und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche und schlüssige Erklärung (Zahlung der Anzahlung) annehmen können.
1.4 Offensichtliche Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für uns unverbindlich.
2. Zahlungen
2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung auf den Reisepreis von mindestens 100,-Euro pro Reiseteilnehmer fällig.
2.2 Der Preis ist spätestens 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu zahlen, andernfalls kann der Vertrag auch ohne vorherige Mahnung von uns gelöst werden. Wir erbeten dann Rücktrittsgebühren in der unter Punkt 6.2 aufgeführten Höhe.
3. Leistungen
3.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms und dessen allg. Hinweisen sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
3.2 Für die im Rahmen der Reise lediglich vermittelten Reiseleistungen erbringen wir Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen selbst, sondern nur für ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens.
4. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Daher können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, Sie zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur Hälfte von uns und Ihnen zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
5. Reiseabsage, Leistungs- u. Preisänderungen
5.1 Wir können bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die im Prospekt genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Gezahlte Beträge erhalten Sie unverzüglich zurück.
5.2 Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vereinbarten Inhalten des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit diese Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.3 Wir verpflichten uns, Ihnen eine zulässige Reiseabsage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahlen oder wegen höherer Gewalt sowie von jeder erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
5.4 Nach Beginn der Reise ist der Reiseveranstalter berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört, so daß eine weitere Teilnahme für die Gruppe nicht mehr zumutbar ist oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.
6. Rücktritt, Umbuchungen u. Ersatzperson
6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2 Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschalisierte Entschädigung verlangen, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis oder der Teilleistung berechnet: Mehr als 30 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises ab 30 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises ab 15 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises ab 3 Tage vor Reisebeginn 90% des Reisepreises ab 1 Tag vor Reisebeginn 100% des Reisepreises Ihnen steht das Recht zu, uns nachzuweisen, daß ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
6.3 Bis Reisebeginn können Sie verlangen, daß eine Ersatzperson für Sie in Ihre Rechten und Pflichten in den Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Anforderungen nicht genügt, ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haftet sie und Sie uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstandenen Mehrkosten. Hierfür können wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro pro Person verlangen.
7. Versicherungen
Sie haben die Möglichkeit zusätzliche Reiseversicherungen bei uns abzuschließen, wie beispielsweise eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Versicherung zur Deckung der Reiserückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, eine Reisekrankenversicherung, eine Reiseunfallversicherung oder eine Reisegepäckversicherung. Der Reisende ist für die Dauer der Reiseveranstaltung selbst für sich und seine Reise- und Sportgeräte verantwortlich.
8. Haftung
Unsere Haftung für alle Schäden und Ansprüche unserer Kunden, auch die auf Minderung des Reisepreises, Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, gleich aus welchem Rechtsgrunde, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Wir haften nicht für Schäden oder Verlust an von uns transportierten Fahrrädern, Surfboards oder ähnlichem Sportgerät. Die Reisenden sind sich darüber im klaren, daß sie sich an einer Abenteuerreise beteiligen, die naturgemäß nicht die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann und auch nicht bieten soll. Die Risiken sind vielfältig und auch durch sorgfältige Vorbereitungen nicht ganz auszuschließen. Der Haftungsmaßstab orientiert sich deshalb an diesen Gegebenheiten. Wird ein Reisebus eingesetzt, so wird die Leistung von uns ausschließlich vermittelt. Gleiches gilt für andere Beförderung im Linienverkehr oder durch andere Verkehrsmittel Dritter und dem Teilnehmer hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt wird. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst und auch nicht für sonstige Leistungsstörungen und Folgeschäden. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbestimmungen dieses Unternehmens. Eine weitergehende Haftung unsererseits ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine von den Reiseteilnehmern selbst organisierte Beförderung.
9. Vertragsobliegenheiten u. Hinweise
9.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe durch uns, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadensersatzes, wenn es nicht schuldhaft unterlassen wird, einen auftretenden Mangel während der Reise unverzüglich anzuzeigen.
9.2 Sie können bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen. Eine Abhilfe bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
9.3 Eine Mängelanzeige nimmt unsere Reiseleitung entgegen, wir empfehlen die Schriftform. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erreichen können, wenden Sie sich direkt an GO! Travel & More.
9.4 Gewährleistungsansprüche haben Sie nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende an unseren Firmensitz in 82131 Gautting geltend zu machen.
9.5 Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten.
10. Mitwirkungspflicht des Teilnehmers
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung dieser Störung beizutragen.
11. Einreisebestimmungen
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der gültigen Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Kosten.
12. Abtretung
Sie dürfen Ihre vertraglichen und gesetzlichen Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung an Dritte abtreten.
13. Datenverwaltung
Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, daß seine Daten bei uns unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und für das Sport- und Reisegeschäft verwandt werden.
14. Unwirksamkeit und Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien ist unser Firmensitz.
15. Veranstalter
Soweit in den Reiseausschreibungen nicht anders ausgeschrieben, werden die Veranstaltungen durch GO! Travel & More durchgeführt.